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Bank

Umgangssprachlicher Begriff für die in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) genannten Unternehmen, die → Bankgeschäfte betreiben, wenn der Umfang dieser Geschäfte einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Banken wie auch Finanzinstitute übernehmen eine Transformationsfunktion von Informationen, Losgrößen, Fristen und Risiken.

Von Informationsfunktion spricht man bei der Beschaffung oder dem Handel von Informationen für Kunden der Bank. Diese Funktion nimmt an Bedeutung zu, da Banken z. B. bei Unternehmensverkäufen zunehmend in eine Beratungsrolle gelangen. Dies zeigt auch der gestiegene Provisionsanteil am Ertrag der Banken. Die klassische Losgrößen-, Fristen- und Risikotransformation bedeutet die Umwandlung z. B. vieler kleiner Einlagen in einen großen Kredit, vieler kurzfristiger Einlagen in eine langfristige Ausleihung oder vieler bezüglich der Risiken gemischter Einlagen in eine langfristige sichere Ausleihung.

Banken unterliegen in Deutschland einer strengen → Banken- und Finanzaufsicht. Sie dürfen nicht mehr in der → Rechtsform der → Einzelunternehmung firmieren und bedürfen der Zulassung durch die → Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dieses stellt strenge Anforderungen z. B. an die Eigenkapitalausstattung und Liquidität der Bank sowie die fachliche Eignung der Leitungspersonen. Jede Bank hat eine unverwechselbare → Bankleitzahl.