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Absatz

  1. Verwertung der in einem Unternehmen erstellten Leistungen am Markt.
  2. Menge der an andere Personen überlassenen Waren oder Dienstleistungen.
  3. Alle Tätigkeiten, die dazu bestimmt sind, die Abgabe der vom Unternehmen geschaffenen Leistungen in den Markt zu bewirken.

Hieraus wird ersichtlich, dass es beim Absatz um mehr als nur den Verkauf von Gütern geht (→ Absatzpolitisches Instrumentarium).