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Abschreibung, degressive

Abschreibungsverfahren (→ Abschreibungsverfahren), das die Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Vermögensgegenstandes mittels anfänglich hoher und über die Nutzungsdauer kontinuierlich sinkender Abschreibungsbeträge verteilt.

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung sinkt damit der Buchwert des Vermögens anfänglich stärker, was einem anfänglich stärkeren Werteverlust aufgrund des technischen Fortschrittes und meist anfänglich stark sinkender Marktwerte entspricht.

Aufgrund der stärkeren Abnahme der Buchwerte in den Anfangsjahren werden durch die höhere Abschreibung in den Anfangsjahren die Gewinne und damit die Steuerzahlungen geschmälert bzw. auf spätere Jahre verschoben. Die degressiven Abschreibungsbeträge lassen sich geometrisch oder arithmetisch fallend berechnen.

Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird stetig mittels eines festen Abschreibungsprozentsatzes vom Buchwert abgeschrieben. Bei der arithmetisch- degressiven Methode fallen die jährlichen Abschreibungsbeträge um denselben Abschreibungsbetrag multipliziert mit der arithmetisch sinkenden Abschreibungsrate.

Die arithmetisch-degressive Abschreibung wird auch als digitale Abschreibung bezeichnet. Während in der Handelsbilanz beide Verfahren möglich und zulässig sind, kann steuerlich die geometrisch-degressive Abschreibung seit 2011 nicht mehr angewendet werden. Ein Übergang von der geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode auf die lineare Abschreibung ist handelsrechtlich zulässig, jedoch nicht umgekehrt.