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Liquidation

Beendigung der Erwerbstätigkeit eines Unternehmens und Verkauf des Vermögens. Die Liquidation kann freiwillig durch Gesellschafterbeschluss (häufig bei geschlossenen → Immobilienfonds bereits im Gesellschaftsvertrag vorgesehen) oder zwangsweise im Rahmen der → Insolvenz erfolgen.

Während bei → Personengesellschaften die Liquidation nur durch wenige abdingbare Vorschriften geregelt ist, muss bei einer → Kapitalgesellschaft die einschlägigen gesellschaftsrechtlichen Vorschriften wegen des → Gläubigerschutzes beachtet werden. Hier kann auch eine formelle Liquidation durch Löschung von Amts wegen erfolgen, wenn Kapitalgesellschaften ihren Offenlegungspflichten nicht nachkommen.

Kapitalgesellschaften, die in der Phase der Abwicklung sind, bekommen im Firmennamen den Zusatz i. L. Im Rahmen der → Rechnungslegung und der steuerlichen Gewinnermittlung ist eine Liquidationseröffnungsbilanz zu erstellen. Zum Schluss der Liquidationsperiode muss eine Schlussbilanz erstellt werden, die i. d. R. nur noch liquide Mittel ausweist, auf die die Anteilseigner Anspruch auf Auskehrung haben.