Steuern (→ Steuern), die als → Betriebsausgaben, → Werbungskosten oder → Sonderausgaben abzugsfähig sind. So ist insbesondere die → Kirchensteuer als Sonderausgabe im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abzugsfähig.
Steuern (→ Steuern), die als → Betriebsausgaben, → Werbungskosten oder → Sonderausgaben abzugsfähig sind. So ist insbesondere die → Kirchensteuer als Sonderausgabe im Rahmen der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abzugsfähig.