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Agio

Bei einem → Wertpapier die Differenz zwischen dem → Nennwert und dem tatsächlich zu zahlenden Preis bzw. Kurs. Ist der Preis höher, so wird das Aufgeld als Agio bezeichnet, ist der Preis niedriger, so wird das Abgeld als Disagio bezeichnet.

Sowohl Auf- als auch Abgeld werden meist in Prozent des Nennwertes ausgedrückt. Da nach AktG die Emission von Aktien unter pari, d. h. unter Nennwert verboten ist, ist bei derartigen Anteilscheinen ein Agio üblich, während bei der Emission von Schuldverschreibungen (Fremdkapital) ein → Disagio im Sinne einer vorgezogenen Verzinsung sehr häufig vorkommt.

Das Agio muss nach § 272 II HGB bei Kapitalgesellschaften in die so genannte Kapitalrücklage (→ Rücklagen) eingebucht werden.