Rechtsform (→ Rechtsform) einer → Kommanditgesellschaft (KG), also einer → Personengesellschaft, bei der eine → Aktiengesellschaft (AG) die Funktionen des Komplementärs wahrnimmt. Die Geschäfte der KG werden damit durch den → Vorstand der AG geführt.
Im Gegensatz zur GmbH u. Co. KG kommt die AG u. Co. KG in der Praxis sehr selten vor, da die Gründung einer AG weitaus aufwendiger ist als die einer GmbH.