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Aktivierte Eigenleistungen

In der → Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zu berücksichtigende Ertragsgröße, sofern diese nach dem → Gesamtkostenverfahren (GKV) gem. § 275 II HGB erstellt wird.

Der Ansatz dieser Ertragsposition hat die Aufgabe, die in der GuV in verschiedenen Positionen enthaltenen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erstellung eigener Anlagen angefallen sind, wieder zu neutralisieren, damit eine Belastung des Jahresergebnisses vermieden wird.