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Altersteilzeit

Gilt für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr und gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Vollzeitarbeitsverhältnis bis zum Übergang in den Ruhestand (→ Rentenformel) in ein Teilzeitarbeitsverhältnis umzuwandeln.

Finanzielle Anreize werden durch einen Aufstockungsbetrag zum Entgelt von Seiten der → Bundesagentur für Arbeit (BA) gewährt. Es werden zwei Modelle unterschieden: das Blockmodell (Freistellung en bloc) oder das kontinuierliche Modell (Reduzierung der Arbeitszeit).