Gilt für Arbeitnehmer ab dem 55. Lebensjahr und gibt ihnen die Möglichkeit, ihr Vollzeitarbeitsverhältnis bis zum Übergang in den Ruhestand (→ Rentenformel) in ein Teilzeitarbeitsverhältnis umzuwandeln.
Finanzielle Anreize werden durch einen Aufstockungsbetrag zum Entgelt von Seiten der → Bundesagentur für Arbeit (BA) gewährt. Es werden zwei Modelle unterschieden: das Blockmodell (Freistellung en bloc) oder das kontinuierliche Modell (Reduzierung der Arbeitszeit).