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Altersvorsorgevertrag

Anlageform, die im Rahmen der Riester-Rente gefördert wird. Alle Anlageformen, die der Riester-Förderung dienen sollen, müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zertifiziert werden. Der Altersvorsorgevertrag, der die Förderkriterien erfüllen will, muss kumulativ folgende Merkmale aufweisen:

  • laufende Beitragsleistung während der Ansparphase
  • Leistungen frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Zusage bei Vertragsabschluss, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen
  • Vereinbarung von lebenslang gleich bleibenden oder steigenden monatlichen Leibrenten oder eines qualifizierten Auszahlungsplans
  • Absicherung der Hinterbliebenen
  • Anlage der Beiträge ausschließlich in Rentenversicherungen, Investmentanteilen oder Bankguthaben
  • gleichmäßige Verteilung der in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten (über mindestens 10 Jahre)
  • jährliche schriftliche Information des Anlegers über die Verwendung der eingezahlten Beiträge und den Kapitalstand
  • Anspruch des Steuerpflichtigen auf Ruhenlassen und Wechsel in einen anderen Altersvorsorgevertrag
  • Ausschluss der Abtretung an Dritte.