Anlageform, die im Rahmen der Riester-Rente gefördert wird. Alle Anlageformen, die der Riester-Förderung dienen sollen, müssen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen zertifiziert werden. Der Altersvorsorgevertrag, der die Förderkriterien erfüllen will, muss kumulativ folgende Merkmale aufweisen:
- laufende Beitragsleistung während der Ansparphase
- Leistungen frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres
- Zusage bei Vertragsabschluss, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen
- Vereinbarung von lebenslang gleich bleibenden oder steigenden monatlichen Leibrenten oder eines qualifizierten Auszahlungsplans
- Absicherung der Hinterbliebenen
- Anlage der Beiträge ausschließlich in Rentenversicherungen, Investmentanteilen oder Bankguthaben
- gleichmäßige Verteilung der in Ansatz gebrachten Abschluss- und Vertriebskosten (über mindestens 10 Jahre)
- jährliche schriftliche Information des Anlegers über die Verwendung der eingezahlten Beiträge und den Kapitalstand
- Anspruch des Steuerpflichtigen auf Ruhenlassen und Wechsel in einen anderen Altersvorsorgevertrag
- Ausschluss der Abtretung an Dritte.