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Anlagenbuchhaltung

Nebenbuchhaltung der Finanz- und Betriebsbuchhaltung (→ Buchhaltung), in der die Geschäftsvorfälle, die das Sachanlagevermögen betreffen, gesondert erfasst und verbucht werden.

Sie wird insbesondere bei anlageintensiven Unternehmen eingerichtet, und zwar i. d. R. dezentral in den einzelnen Werken. In der Anlagenbuchhaltung wird die → Abschreibung häufig getrennt für die → Handelsbilanz, die → Steuerbilanz und die → Kalkulation (Betriebsergebnisrechnung) ermittelt.