Zum Schutz vor Vermögensverlusten regeln insbesondere das Aktiengesetz, das Kapitalanlagegesetz, das Kreditwesengesetz und die länderspezifischen Börsenordnungen Vorschriften, die dem Investor, dem Anleger, insbesondere dem Aktionär dienen sollen. Insbesondere zu nennen sind die Regelungen zur Gewinnverwendung (§§ 150 f. AktG), die Angabepflichten in den Elementen des Jahresabschlusses (§§ 152 f. AktG), die Prüfungspflicht des Jahresabschlusses (§§ 170 f. AktG) sowie Vorschriften zur Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit von → Vorstand und → Aufsichtsrat (§§ 92 f. AktG) in Verbindung mit den Aktionärsrechten (→ Hauptversammlung).
Es setzt sich zunehmend die Tendenz durch, mit Hilfe eines geplanten → Investor Relations die Anleger über die gesetzlich definierten Informationspflichten hinaus über die Entwicklung des Unternehmens zu informieren, um ein besonderes Vertrauensverhältnis und damit eine dauerhafte Bindung mit den Investoren herzustellen.