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Anstalt

Rechtsform (→ Rechtsform) des öffentlichen Rechts, welche im Gegensatz zu den Körperschaften des öffentlichen Rechts keine Mitglieder, sondern einen Träger hat. Beispiele sind öffentlich-rechtliche Sparkassen (Träger: Kreise, Länder oder Städte), öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (Träger: Länder) oder öffentliche Krankenhäuser. Die Trägerschaft wird dabei stets im Namen (→ Firma) deutlich, z. B. Kreissparkasse, Landesrundfunkanstalt oder Kreiskrankenhaus.

Selbständige, d. h. selbst rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts können die Benutzung ihrer → Leistung (z. B. Rundfunkleistung) an gewisse Bedingungen (z. B. Gebührenzahlung) knüpfen. Bei nicht rechtsfähigen Anstalten, z. B. Krankenhäusern, Bibliotheken oder Abwasserbeseitigungsunternehmen besteht ein allgemeines Recht auf Anstaltsnutzung. Es kann sogar seitens des Staates bzw. Anstaltsträgers ein Zwang zur Benutzung der Anstaltsleistungen (z. B. Müllabfuhr) auferlegt werden.