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Arbeitsgemeinschaft (ARGE)

Unternehmenszusammenschluss (→ Unternehmenszusammenschluss), mit dessen Hilfe eine zeitlich befristete und i. d. R. inhaltlich abgegrenzte Aufgabe (→ Projekt) gemeinsam erfüllt werden soll. Arbeitsgemeinschaften werden z. B. unter Handwerkern oder Baugesellschaften meist in der Rechtsform der → BGB-Gesellschaft (GbR) vereinbart. Arbeitsgemeinschaften werden auch als Konsortien bezeichnet. So kann beispielsweise ein Bankenkonsortium die Aufgabe haben, eine Wertpapieremission (→ Emission) gemeinsam durchzuführen, d. h. die Wertpapiere zu platzieren.