Nach dem → Arbeitszeitgesetz (AZG) definierte Zeit, in der ein Mitarbeiter seine Arbeitskraft vertraglich gegen Entgelt der Unternehmung zur Verfügung stellt. Gemäß AZG darf die regelmäßige Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag sowie eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden.
Ziel ist der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern durch Ruhezeiten und die Einhaltung von Sonn- und Feiertagsregeln. Abweichungen für bestimmte Branchen, Saisonarbeiten oder durch tarif- und einzelvertragliche Vereinbarungen sind möglich.