Gem. § 630 BGB vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erstellende Bestätigung der Beschäftigung sowie eine Beschreibung der tatsächlich übernommenen Aufgaben sowie eine Bewertung der Leistung und des persönlichen Verhaltens.
Die Erteilung in elektronischer Form ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Als allgemein akzeptierte Normen gelten die Wahrheitspflicht, Wohlwollen, Vollständigkeit und die Formulierungsfreiheit. Das Zeugnis bedarf einer Unterschrift.