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Aufhebungsvertrag

Einvernehmlicher Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, welches im → Arbeitsvertrag begründet wurde. Der Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform (§ 623 BGB).

Immer mehr Unternehmen ersetzen den klassischen Aufhebungsvertrag, bei dem der Ex-Mitarbeiter regelmäßig eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vom Arbeitsamt auferlegt bekommt, durch einen sog. Abwicklungsvertrag, bei dem der Arbeitgeber kündigt und der Mitarbeiter unterschreibt, dass er gegen diese Kündigung nichts einwendet, und dafür eine → Abfindung erhält. Zudem wird beim Abwicklungsvertrag die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet.