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Außensteuergesetz (AStG)

Gesetz über die Besteuerung von Auslandsbeziehungen (AStG) aus dem Jahr 1972, das kein → Steuergesetz im klassischen Sinne mit den vier Bestandteilen Steuersubjekt, Steuerobjekt, → Steuerbemessungsgrundlage und → Tarif ist.

Im eigentlichen Sinne handelt es sich um ein so genanntes Korrekturgesetz, welches bestimmte Sachverhalte im Zusammenhang mit Auslandsbeziehungen anders als die sonstigen deutschen Steuergesetze korrigierend profiskalisch regelt. Insbesondere die Berichtigung der inländischen → Einkünfte bei internationalen Verflechtungen, die → Steuerpflicht beim Wohnsitzwechsel in niedrig besteuernde Gebiete und die Einkünftezurechnung bei Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften stellen den Regelungsinhalt dar.

Neben dem Außensteuergesetz regeln Abkommen zur Vermeidung der → Doppelbesteuerung wichtige Sachverhalte im Rahmen von Auslandsbeziehungen.