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Aussperrung

Mögliche Reaktion von Arbeitgebern i. R. eines Arbeitskampfes, welcher als Antwort auf einen → Streik seitens der → Arbeitnehmer zu betrachten ist (→ Tarifvertrag). Die Aussperrung stellt eine Entlassung der Arbeitnehmer auf Zeit, d. h. eine Suspendierung, dar, so dass Lohnzahlungen oder Sozialleistungen für diese Zeit entfallen. Sowohl Mitglieder der → Arbeitnehmerverbände als auch Nichtmitglieder können ausgesperrt werden.

Die Aussperrung muss verhältnismäßig sein, d. h. vor einer Aussperrung muss jede Verhandlungsmöglichkeit genutzt worden sein und das Kampfmittel muss als Reaktion der gegnerischen Aktion entsprechen. Trotz häufiger Streiks bei Tarifauseinandersetzungen sind Aussperrungen seitens der Arbeitgeber bisher äußerst selten.