Begriff der Finanzbuchführung, der zu den Grundbegriffen des → Rechnungswesens zählt und die Verringerung der Zahlungsmittel (Bargeld sowie jederzeit verfügbares Bankguthaben) einer Unternehmung erfasst. Der Gegenbegriff ist die → Einzahlung.
Beispiele für Auszahlungen sind: Barkauf von Produktionsfaktoren, Überweisung von Löhnen und Gehältern, Barentnahme eines Gesellschafters einer Personengesellschaft. Der Umfang der Auszahlungen und Ausgaben kann, muss aber nicht übereinstimmen, s. → Ausgabe.