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Bankrott

In § 283 StGB geregelte Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann und als Überschuldung bzw. drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit definiert wird.

Als schwerer Bankrott wird mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet, wer bewusst diese Überschuldung aus Gewinnsucht bzw. zur wissentlichen Schädigung vieler Personen herbeiführt.

Als Zahlungsunfähigkeit gilt der Tatbestand der Illiquidität (Gegenteil von Liquidität). Ein Unternehmen ist dann überschuldet, wenn das Vermögen nicht mehr ausreicht, um die Schulden zu decken.