Bei Aktien bzw. Anteilscheinen ausgeschütteter Anteil am Gewinn nach Abzug von 15 % → Körperschaftsteuer. Von der Bardividende behält die auszahlende → Bank 25 % → Kapitalertragsteuer (KESt) ein und führt diese von der Quelle direkt an das Finanzamt ab, sofern der dividendenberechtigte Anteilseigner keinen → Freistellungsauftrag bei seiner Bank gestellt hat.