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Bardividende

Bei Aktien bzw. Anteilscheinen ausgeschütteter Anteil am Gewinn nach Abzug von 15 % Körperschaftsteuer. Von der Bardividende behält die auszahlende → Bank 25 % Kapitalertragsteuer (KESt) ein und führt diese von der Quelle direkt an das Finanzamt ab, sofern der dividendenberechtigte Anteilseigner keinen Freistellungsauftrag bei seiner Bank gestellt hat.