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Beglaubigung

Zulässige bzw. teilweise vorgeschriebene Form für Willenserklärungen bei Rechtsgeschäften. So hat ein Notar beispielsweise bei der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister gem. § 12 HGB die Identität des Unterzeichners zu bestätigen bzw. zu beglaubigen.

Andere Formtypen für Rechtsgeschäfte sind die Schriftform oder die Notarielle Beurkundung.