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Berufsgenossenschaft

Verbände mit Zwangsmitgliedschaft für alle Unternehmen, um die gesetzliche Unfallversicherung gem. §§ 646 ff. RVO zu tragen.

Sie übernehmen die Haftpflicht der Unternehmen z. B. bei Arbeitsunfällen. Die Beiträge an die Berufsgenossenschaft haben allein die Unternehmen, nicht die Arbeitnehmer zu entrichten.