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Besteuerungsprinzipien

Bei der Bemessung einer Steuer angewandter Grundsatz der Besteuerung. Es lassen sich drei Besteuerungsprinzipien unterscheiden:

  1. Divisionsprinzip: Das gesamte geplante Steueraufkommen wird durch die Zahl der Steuerzahler geteilt und jeder Steuerpflichtige entrichtet denselben Betrag (Kopfsteuerprinzip, Poll-Tax).
  2. Äquivalenzprinzip: Als Gegenleistung für eine erbrachte Leistung, z. B. Gewerbesteuer oder Grundsteuer als Gegenleistung für die von einem gewerblichen Unternehmen ihrer Sitzgemeinde verursachten Kosten (Flächenverbrauch, Straßenzufahrten).
  3. Leistungsfähigkeitsprinzip: Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Insbesondere die Einkommensteuer wird mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip begründet. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Urteilen dieses Prinzip als grundlegend für die Besteuerung anerkannt. Umstritten ist allerdings der richtige Maßstab, der die Leistungsfähigkeit des Einzelnen misst. Hier kommen insbesondere das Einkommen und der Konsum in Betracht.