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Beteiligungscontrolling

Koordination, Unterstützung und Steuerung der Beteiligungsgesellschaften im Hinblick auf die bestmögliche Erreichung der Gesamtunternehmensziele sowie der Zielvorgaben für einzelne Gesellschaften (Controlling).

Das Beteiligungscontrolling erstreckt sich nicht nur auf eine Beteiligung im Sinne von § 271 HGB, sondern auf alle Anteile, die an selbständigen juristischen Einheiten gehalten werden. Die zunehmende Verflechtung der Wirtschaft und die damit einhergehenden Akquisitionen und Verselbständigungen einzelner Unternehmensbereiche haben dazu geführt, dass in fast allen größeren Unternehmen eigene Beteiligungsressorts (z. T. auf Vorstandsebene) eingerichtet wurden.

Das Instrumentarium des Beteiligungscontrolling mit einem fest vorgegebenen Berichtsrhythmus und -inhalt erstreckt sich zum einen auf die klassischen bilanzanalytischen Kennzahlen und Kennzahlensysteme und zum anderen auf die Ermittlung von Beteiligungs- bzw. Unternehmenswerten.