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Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung

Bei der Einkunftsermittlung bedient sich das → Einkommensteuergesetz (EStG) mehrerer Ermittlungsverfahren.

Mittels der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung wird der → Gewinn bei kleinen Gewerbetreibenden und insbesondere bei Freiberuflern und selbständig Tätigen im Sinne der 3. Einkunftsart ermittelt. Hierbei handelt es sich um eine Geldrechnung, das heißt es werden Zu- und Abflüsse der Geldmittel betrachtet.

Eine → Bilanz im Sinne einer Vermögensaufstellung gibt es im Rahmen dieser Gewinnermittlung nicht. Lediglich durch eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben in der relevanten Periode, meist → Wirtschaftsjahr, wird der Gewinn ermittelt.

Allerdings sind hier auch die Vorschriften über die → Absetzung für Abnutzung (AfA) zu beachten, ebenso die Einschränkungen beim Abzug der → Betriebsausgaben und dem Einkauf besonders werthaltigen Umlaufvermögens (z. B. Gold).