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Doppelgesellschaft

Mischform von Rechtsformen des privaten Rechts, die aus zwei rechtlich selbständigen Gesellschaften besteht. Die Doppelgesellschaft kann bei Gründung zweier von vornherein rechtlich selbständiger Gesellschaften, die aber beide einen einheitlichen Zweck verfolgen, entstehen.

Sie kann aber auch Ergebnis einer → Betriebsaufspaltung sein. Häufig werden Betriebe in zwei rechtlich unabhängige Gesellschaften getrennt, um einzelne Funktionsbereiche auch rechtlich zu trennen oder um Vermögen aufzuteilen und → Steuern zu optimieren. So können Besitzpersonengesellschaften von Betriebskapitalgesellschaften einerseits und Produktionspersonengesellschaften von Vertriebskapitalgesellschaften andererseits unterschieden werden.

Die Produktion und die Leitung sollen rechtlich getrennt werden, um damit Haftungsfragen auf eine Gesellschaft zu begrenzen oder Vermögen, z. B. Grundstücke, aus der Haftung einer Gesellschaft herauszuhalten. Die Doppelgesellschaften entstehen häufig auch durch den Generationswechsel im Unternehmen, indem einem Nachfolger ein selbständiges Unternehmen übertragen wird.

Eine gesetzlich normierte Doppelgesellschaft ist die KGaA→ Kommanditgesellschaft auf Aktien.