Ein sog. „Omnibusgesetz“, dessen Regelungen in eine Vielzahl von bestehenden Gesetzen eingreifen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Insbesondere folgende Verbesserungen sind ab 1.1.2018 in Kraft:
- Verbesserung der Beitragszusagen bei Entgeltumwandlung durch Einbeziehung des vom Arbeitgeber eingesparten Sozialversicherungsbeitrags
- Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrags der Umwandlung auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
- Erhöhter Förderbetrag für Geringverdiener bei monatlichen Einkommen bis 2.000 €
- Erhöhung der Zulagen bei der Riester-Rente