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Betriebsrentenstärkungsgesetz

Ein sog. „Omnibusgesetz“, dessen Regelungen in eine Vielzahl von bestehenden Gesetzen eingreifen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersvorsorge. Insbesondere folgende Verbesserungen sind ab 1.1.2018 in Kraft:

  • Verbesserung der Beitragszusagen bei Entgeltumwandlung durch Einbeziehung des vom Arbeitgeber eingesparten Sozialversicherungsbeitrags
  • Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrags der Umwandlung auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung
  • Erhöhter Förderbetrag für Geringverdiener bei monatlichen Einkommen bis 2.000 €
  • Erhöhung der Zulagen bei der Riester-Rente