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Betriebsversammlung

Vom → Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgesehenes Organ der → Mitbestimmung in Unternehmen.

Die Betriebsversammlung umfasst alle Arbeitnehmer eines Betriebes und hat lediglich passive Informationsrechte (§§ 41 ff. BetrVG). Sie kann aus zeitlichen Gründen durch Teilversammlungen sowie aus organisatorischen oder räumlichen Gründen durch Abteilungsversammlungen ersetzt werden.

Der → Betriebsrat ist für deren Einberufung zuständig.