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Bilanzarten

Charakter der Bilanz im Hinblick auf ein bestimmtes Merkmal, dabei kann vor allem nach folgenden Kriterien systematisiert werden (Abbildung B-10).

  1. Bilanzierungsanlass, wobei sog. ordentliche Bilanzen periodisch aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen und sog. Sonderbilanzen (= außerordentliche Bilanzen) nur bei bestimmten einmaligen oder unregelmäßigen Anlässen wie z. B. Gründung, → Umwandlung, → Fusion, → Sanierung oder nach dem → Insolvenzrecht zu erstellen sind.
    Systematisierungsmerkmal Bilanzarten
    Anlass Ordentliche Bilanzen Sonderbilanzen, z. B.
    Gründung Umwandlung Fusion Insolvenz
    Zeitraum Abschnittsbilanz Totalbilanz
    Jahr Halbjahr Quartal Monat
    Zeitbezug Ist-Bilanzen Plan-Bilanzen
    Inhalt Beständebilanzen Bewegungsbilanzen
    Anzahl der Unternehmen Einzelbilanz Konzernbilanz
    Empfänger Externe Bilanz Interne Bilanz

    Abb. B-10: Bilanzarten

  2. Bilanzierungszeitraum, der sich auf einen bestimmten Zeitabschnitt (z. B. Jahr, Halbjahr, Quartal, Monat) während des Bestehens eines Unternehmens oder in Sonderfällen auch auf die Totalperiode vom Beginn bis zum Ende des Unternehmens erstrecken kann (= Totalbilanz).
  3. Zeitbezug der Bilanz, der als sog. Ist-Bilanz auf vergangenen Daten beruht, wie z. B. die gesetzlich vorgeschriebene Jahresbilanz, oder als sog. Plan-Bilanz, die hauptsächlich für interne Zwecke aufgestellt wird, auf prognostizierten Werten basiert.
  4. Bilanzinhalt, der als Beständebilanz die Aktiva und Passiva zu einem bestimmten Stichtag enthält oder als → Bewegungsbilanz, die Veränderungen von Aktiv- und Passivposten wiedergibt.
  5. Anzahl der einbezogenen Unternehmen, dabei ist in die Einzelbilanz, in der nur ein Unternehmen berücksichtigt wird, und in die Konzernbilanz, in der die Vermögensgegenstände und Schulden aller Unternehmen eines Konzerns zusammengefasst (konsolidiert) werden, zu unterscheiden.
  6. Bilanzempfänger, danach kann unterteilt werden in interne Bilanzen, die unternehmensintern insbesondere zur Information der Unternehmensleitung erstellt werden, und in externe Bilanzen, die – wie die → Handelsbilanz – veröffentlicht werden oder für den Fiskus bestimmt sind. In internen Bilanzen können bilanzpolitische Alternativen durchgespielt werden, sie können aber auch losgelöst von gesetzlichen Vorschriften betriebswirtschaftliche Bilanzierungsregeln unterstellen und damit die Basis für unternehmerische Entscheidungen darstellen.