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Bilanzberichtigung

Ersatz eines unzulässigen Bilanzansatzes oder -wertes durch einen zulässigen in der bereits beim Finanzamt eingereichten Steuerbilanz.

Im Gegensatz zur Bilanzänderung ist eine Zustimmung des Finanzamtes nicht erforderlich. Bei dem unzulässigen Wert kann es sich um einen Verstoß sowohl gegen handelsrechtliche als auch steuerrechtliche Normen oder gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) handeln.