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Bilanzeid

Schriftliche Erklärung der Unternehmensleitung, dass die Rechnungslegung nach bestem Wissen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften, die als sog. → Inlandsemittenten Wertpapiere ausgeben, sind zur Abgabe dieses Bilanzeids verpflichtet.

Vorbild für die Regelung ist der US-amerikanische Sarbanes-Oxley-Act. Die Erklärung ist gemäß den §§ 264, 289, 297 und 315 HGB bei der Unterzeichnung des Einzel- und Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und Konzernlageberichts abzugeben. Ferner wird in § 115 II WpHG bestimmt, dass auch für den → Halbjahresfinanzbericht ein Bilanzeid abzugeben ist.