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Bilanzgewinn

Vom Jahresüberschuss verbleibender positiver Betrag, nachdem zuvor hieraus die Unternehmensleitung aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Bestimmungen Teile in die Rücklagen eingestellt hat.

Über die Verwendung des Bilanzgewinns in Form von Ausschüttung oder weiterer Rücklageneinstellung entscheiden die Anteilseigner auf Basis eines Gewinnverwendungsvorschlags der Unternehmensleitung. Ein eventueller negativer Betrag, ein Bilanzverlust, ist in das folgende Geschäftsjahr vorzutragen.

Für eine Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien enthält das → Aktiengesetz (AktG) materielle und formelle Vorschriften zur Ableitung des Bilanzgewinns/Bilanzverlusts aus dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag (Gewinnverwendungsrechnung).