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Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das am 29.5.2009 in Kraft getreten ist, beinhaltete eine grundlegende Reform des HGB mit dem Ziel einer Annäherung an die IFRS.

Zur Erhöhung der Aussagekraft des HGB-Einzelabschlusses wurde überdies die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft, d. h. rein steuerliche Wahlrechte, wie z. B. die Rücklage für Ersatzbeschaffung, dürfen in der Handelsbilanz nicht mehr angesetzt werden. Damit gehen zukünftig die Bilanzierung und Bewertung in der Steuer- und Handelsbilanz weit auseinander, eine sog. Einheitsbilanz ist nicht mehr möglich.

Trotz der Annäherung des HGB an die IFRS sind die verbleibenden Unterschiede zu IFRS aber immer noch gravierend, z. B. im Rahmen der Bewertung der Finanzinstrumente oder der Langfristigen Auftragsfertigung (→ Percentage of Completion-(PoC-)Methode).