Die Börsenaufsicht ist zur umfassenden und unmittelbaren Beaufsichtigung des an den Börsen stattfindenden Handelsgeschehens befugt. Sie wird von der jeweils zuständigen höchsten Landesbehörde ausgeübt.
Börsenaufsichtsbehörden sind in Deutschland die Wirtschafts- oder Finanzministerien bzw. -senatsverwaltungen der Länder. Die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde überwacht den Wertpapierhandel und alle damit verbunden steuerrechtlichen Belange. Sie ist auch zur sofortigen Verfolgung von Insider-Vorfällen berechtigt.
Der Wertpapierhandel wird auf Bundesebene von der → Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geregelt und kontrolliert (→ Bankenunion).