Oberste Bundesbehörde mit Sitz in Bonn. Als unabhängiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen.
Der BRH prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes sowie öffentlicher Haushalte und Unternehmen. Sie ist gegenüber der Regierung autonom und kann Zeit und Arbeit ihrer Prüfung selbst bestimmen.