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Cap

Zinsbegrenzungsvertrag bzw. Kauf einer → Garantie, dass die eigenen Zinszahlungen eine bestimmte Zinsobergrenze nicht übersteigen. Der Käufer eines Cap hat somit die Gewissheit, dass seine Zinskosten eine festgelegte Obergrenze nicht überschreiten bzw. bei steigenden Zinsen vom Vertragspartner ausgeglichen werden.

Bei einer Vereinbarung einer Zinsuntergrenze spricht man von einem → Floor. Werden sowohl Zinsunter- als auch -obergrenzen vereinbart, handelt es sich um einen → Collar.