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Clearing

Bewusster Ausgleich von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Banken oder zwischen Marktteilnehmern auf einem → Finanzmarkt.

Insbesondere im Termingeschäft am → Terminmarkt ist die Einschaltung eines so genannten Clearing-House gebräuchlich, das die ordnungsgemäße Verrechnung und Abwicklung sowie teilweise die Besicherung der einzelnen Geschäfte zwischen Käufer und Verkäufer besorgt (Geschäftsbesorgungsverträge).

Im Gegensatz zur klassischen Clearingstelle, z. B. einer Girozentrale im Sparkassenbereich, die nur gegenseitige Zahlungen verrechnet und damit meist nur EDV-technische Hilfestellung bietet, hat die neue Art des Clearings eine erhebliche qualitative Verbesserung erfahren. So nimmt z. B. die → Deutsche Börse AG die Funktion des Clearing-House im Rahmen der in Frankfurt stattfindenden Wertpapier- und Devisentermingeschäfte wahr.