Verschaffung eines zusätzlichen Verdienstes oder Honorars von Managern einer Unternehmung oder deren Aufsichtspersonen z. B. durch luxuriöse Geschäftsausstattung oder Bewirtung bei Besprechungen, die zu Lasten der Ausschüttung oder Gewinnanteile der Anteilseigner gehen. In diesem Zusammenhang ist auch der → Moral Hazard von Bedeutung.