Vergütung für → Makler. Für amtliche Kursmakler einheitlicher Satz, z. B. für Aktien 0,06 % oder für festverzinsliche Wertpapiere maximal 0,075 % des Kurswertes, bei freien Maklern keine festen Sätze.
So erhalten z. B. Börsenmakler eine Courtage in Abhängigkeit vom Kurswert der vermittelten Wertpapiere oder Immobilienmakler eine Courtage in Abhängigkeit von der Monatsmiete oder dem Kaufpreis der vermittelten Immobilie.