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Cross-Border Leasing

Sonderform des → Leasing, d. h. dem Vermieten von Gegenständen im Außenhandel (cross-border = grenzüberschreitend). Da die steuerliche Zurechnung des Leasinggegenstandes länderspezifisch unterschiedlich sein kann, lassen sich durch Cross-Border Leasing evtl. steuerliche Vergünstigungen dadurch erzielen, dass sowohl Leasingnehmer als auch Leasinggeber den Leasinggegenstand abschreiben können.

Die steuerlichen Vergünstigungen in einem Land können außerdem in vergünstigten Leasingraten an den Partner weitergegeben werden (tax-based leasing). Im Rahmen des Cross-Border Leasing kommt insbesondere auch das Sale and Lease Back-Verfahren zur Anwendung. Sofern Leasinggeber und -nehmer dem gleichen Konzern angehören und z. B. eine deutsche Muttergesellschaft der ausländischen Tochtergesellschaft Gegenstände vermietet, wird von Intercompany Leasing gesprochen.