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D & O-Versicherung

D & O steht für Directors and Officers, d. h. die Organe von Gesellschaften wie Geschäftsführer, Vorstände oder Aufsichtsräte, die durch eine solche Versicherung gegen Schadenersatzansprüche von Anlegern geschützt werden sollen. Drittmittel → Eigenkapital von Banken.