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Damnum

Abschlag im Sinne eines → Disagios vom Nominalwert eines Darlehens. Durch die Reduzierung der effektiven Auszahlungssumme des Darlehens (unter pari) kommt es dadurch, dass der Nominalbetrag zurückzuzahlen ist, zu einer Zinsvorauszahlung.

Das Damnum wie das Disagio dient häufig zur Reduzierung der Nominalzinsen und unter Einbeziehung steuerlicher Vorteile (Abschreibungsfähigkeit des Damnums) evtl. zu einer Reduktion beim → Effektivzins.

In der Handels- und Steuerbilanz ist das Damnum auf die Dauer der Darlehenslaufzeit zu verteilen (zeitliche Abgrenzung).