Kommunikationsbeziehung (→ Liniensysteme) in einer → Aufbauorganisation, die nur eine Richtung der Informationsübermittlung zulässt. Direkte, z. B. vertikale Koordination zwischen einzelnen organisatorischen Aktionseinheiten ist unzulässig.
Klare Weisungsbefugnisse und die Verhinderung von Manipulationen durch direkte und unmittelbare Abstimmungsvorgänge einerseits und die Überlastung von Instanzen sowie lange Entscheidungszeiträume andererseits kennzeichnen dieses Kommunikationsprinzip.
Eine Variante zur Vermeidung der Nachteile kann hier die so genannte → Fayolsche Brücke darstellen.