Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Digitale Güter

Im Rahmen der → Digitalisierung werden so genannte digitale Güter immer wichtiger. Dabei handelt es sich nicht nur um nicht-reale Dienstleistungen wie beispielsweise die Vermittlung einer Taxifahrt im Gegensatz zur Taxifahrt selbst, sondern um bestimmte Eigenschaften, die diese Güter determinieren. Wir unterscheiden 4 Kriterien, um von digitalen Gütern zu sprechen:

  1. Wahrnehmungsunterschied, d. h. Güter, die nicht zu sehen, hören, anzufassen oder zu schmecken sind und so lediglich als Versprechen von Leistungen auftreten bzw. mehr Vertrauen vom Käufer erfordern. Daher sind Produktbewertungen auf Plattformen wichtig.
  2. Kopierbarkeit, d. h. diese Güter sind weitestgehend mit geringem Aufwand zu kopieren und haben damit geringe Eintrittsbarrieren in einen Markt. Ein Schutz geistigen Eigentums ist schwer zu erzielen und so wird häufig von öffentlichen Gütern ausgegangen, obwohl es Urheber gibt. Die Kopierbarkeit ist auch mit einer Veränderbarkeit (Rekombination) einhergehend, so dass zahlreiche Varianten dieser Güter auf dem Markt sind.
  3. Systemabhängigkeit, d. h. die Güter benötigen zur Nutzung meist Betriebssysteme und Geräte, die eine Nutzung erst ermöglichen. Gerade mit diesen komplementären Gütern können eigene Geschäftsmodelle entwickelt werden. Diese Netzwerkeffekte werden häufig als eigentliches Geschäftsmodell verstanden.
  4. Preisstrukturen sind hier nicht klassisch kalkulierbar und hängen vom Nutzwert und weniger den Kosten ab. Da häufig kein Preis für digitale Güter vom Endkunden entrichtet wird, ist Werbung oder die Veräußerung von Nutzerdaten eine Möglichkeit der Finanzierung. Hier sind inzwischen Vorschriften des → Datenschutzes zu beachten.