Ab 1.4.2018 eingeführter bundesweiter und bankenweiter Standard für die elektronische Übermittlung von Jahresabschlüssen an die teilnehmenden Banken und Sparkassen. Die Daten werden im XBRL-Format übertragen, dabei wird die gleiche technische Infrastruktur wie bei der „E-Bilanz“ an das Finanzamt genutzt. Derzeit ist die Teilnahme an der elektronischen Übermittlung sowohl für Banken als auch für Unternehmen noch freiwillig. Die Übermittlung an das Kreditinstitut kann vom Steuerberater auf Weisung des Mandanten vorgenommen werden.