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Dividendenpolitik

Teil der → Bilanzpolitik mit dem Ziel, die Höhe und den Zeitpunkt der an die Anteilseigner auszuschüttenden Beträge (Dividende) so festzulegen, dass diese an ihrem Investment in der Unternehmung festhalten bzw. weitere Beträge anlegen (→ Investor Relations).

Die Anteilseigner präferieren im Allgemeinen einen möglichst stetigen und verlässlichen Dividendenstrom. Dividenden können aus dem laufenden Ergebnis oder aus den → Rücklagen dotiert werden. Aktionsparameter der Dividendenpolitik sind daher einerseits bilanzpolitische Maßnahmen zur Ergebnisglättung sowie andererseits zur Auflösung oder auch Bildung von Rücklagen.

In Deutschland haben die Aktionäre gem. § 58 IV AktG Anspruch auf den Bilanzgewinn des Einzelabschlusses (Jahresabschlusses). Eine Verstetigung der Dividende setzt daher an einer Verstetigung der Gewinne – insbesondere durch Bildung und Auflösung stiller Rücklagen – an.