Das Job- und Karriereportal für WiWis

powered by

Suche
Close this search box.

Dokumenteninkasso

Auftrag eines Zahlungsberechtigten, zumeist Exporteurs, an seine → Bank, vom Zahlungsverpflichteten (Importeur) die Zahlung einzuziehen (→ Inkasso).

Für die Legitimation des Einzugs übergibt der Exporteur seiner Bank → Exportdokumente (z. B. ein → Konnossement), die dann gegen Zahlung von der Bank oder deren Korrespondenzbank an den Importeur ausgehändigt werden. Mit Hilfe der Dokumente kommt dann der Importeur an die Waren. Zum exakten Ablauf des Geschäftes s. Abbildung D-7.

Es lassen sich zwei Arten von Dokumenteninkassi (engl.: collection, franz.: encaissement) unterscheiden. Die Abkürzung d/p steht für documents against payment, d. h. Dokumente gegen Zahlung. Der Exporteur verlangt hier von seiner Inkassobank bzw. der beauftragten Korrespondenzbank den Einzug der fälligen Zahlung sofort bei Dokumentenübergabe. Im Fall des Kürzels d/a, d. h. documents against acceptance, handelt es sich um die Vereinbarung Dokumente gegen Akzept, d. h. der Exporteur gewährt dem Importeur ein Zahlungsziel, indem er statt sofortiger Zahlung einen akzeptierten → Wechsel annimmt.

Sofern zusätzlich zum Zahlungsversprechen des Importeurs auf einem Wechsel eine Bank als Bürge eintritt, wird dies als Aval bzw. → Wechselbürgschaft seitens einer Bank bezeichnet. Für die Wirksamkeit der international gebräuchlichen Zahlungsform wurden von der französischen Handelskammer so genannte einheitliche Richtlinien für Inkasso (ERI) aufgestellt, die inzwischen weltweite Bedeutung erlangt haben.

So ist ein Hinweis auf die ERI neben den d/p- und d/a-Klauseln bereits im Kaufvertrag üblich. Sofern der Importeur mittels eines Wechsels bezahlt, kann statt Weiterleitung dieser Urkunde über die Banken an den Exporteur auch die Verwahrung des Wechsels bei der Auslandsbank vereinbart werden. Diese hat dann bei Fälligkeit die Aufgabe, die Forderung einzutreiben.

Individuell zu vereinbaren sind die Verteilung der Inkassospesen, Zinsen bei Zahlungsaufschub, der Inkassoweg sowie Ausschlüsse und Bedenkzeiten bzw. Regelungen für Problemfälle (z. B. Warenuntergang). Das Dokumenteninkasso stellt damit aus Sicht des Exporteurs eine gewisse Sicherheit dar, da die Ware so lange in seinem Besitz verbleibt, bis Zahlung gegen Dokumente erfolgt ist. Aus Sicht des Importeurs besteht die Sicherheit, dass die Ware hergestellt und auf dem Weg oder im Zielhafen angekommen ist, sobald er die Versanddokumente vorliegen hat.

Grundmodell des Dokumenteninkassos
Abb. D-7 Grundmodell des Dokumenteninkassos