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Doppelbesteuerungsabkommen

Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Zum 1.1. 2018 waren 96 Abkommen auf dem Gebiet der → Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen. Mit 6 Staaten besteht ein Abkommen auf dem Gebiet der → Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das älteste noch gültige Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen besteht mit Thailand aus dem Jahr 1967, auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern mit Griechenland aus dem Jahr 1910.

Beide wurden jeweils fortentwickelt und dem aktuellen Rechtstand angepasst. Die OECD hat ein Musterabkommen entwickelt, das bei den Verhandlungen meistens Ausgangspunkt für die konkreten bilateralen Abkommen darstellt.

Diese haben als völkerrechtliche Verträge Vorrang vor den nationalen Steuergesetzen und erreichen eine weitgehende Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Zuweisung des Besteuerungsrechtes auf nur einen der beteiligten Staaten oder bei Doppelbesteuerung durch Anrechnung, Abzug oder Freistellung der Einkommen bzw. Steuer im jeweils anderen Staat.